Kryptobetrug melden: Wo, wie und in welcher Reihenfolge

Fachlich geprüft von Turan Zeynal, Certified Cryptocurrency Investigator (CCI) · Aktualisiert am 7.8.2026
Kurz beantwortet
Melden Sie Kryptobetrug in dieser Reihenfolge: zuerst Abuse-Meldung an die Börse hinter der Empfängeradresse, weil nur dort ein Einfrieren zeitlich überhaupt möglich ist, dann Strafanzeige bei der Polizei mit Aktenzeichen, dann Meldung an BaFin, FMA oder FINMA, wenn die Plattform als Finanzdienstleister aufgetreten ist. Jede Meldung ist nur so gut wie ihre Daten: ohne Transaktions-Hashes und Empfängeradressen ist sie technisch nicht verwertbar.
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Die meisten Meldungen bei Kryptobetrug scheitern nicht daran, dass niemand zuständig wäre, sondern daran, dass sie zu spät und zu unpräzise erfolgen. Eine Anzeige mit der Formulierung „ich habe Bitcoin an eine Betrugsplattform überwiesen“ enthält keine einzige Information, mit der eine Ermittlerin arbeiten kann. Dieselbe Anzeige mit sechs Transaktions-Hashes, zwei Empfängeradressen und einem Chatverlauf ist ein Vorgang, der bearbeitbar ist — und der sich mit anderen Verfahren zu derselben Infrastruktur verknüpfen lässt.

Die vier Meldewege
1. Polizei — Strafanzeige
Der einzige Weg, der Ermittlungsbefugnisse auslöst. Online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes oder persönlich. Bestehen Sie auf einem Aktenzeichen und einer Kopie Ihrer Anzeige, beides brauchen Sie für alle weiteren Schritte.
2. Aufsicht — BaFin, FMA oder FINMA
Zuständig, wenn die Plattform als Broker, Vermögensverwalter oder Krypto-Dienstleister aufgetreten ist. Die Aufsicht verfolgt keine Einzelforderung, kann den Anbieter aber auf die Warnliste setzen und Verfahren einleiten.
3. Börse oder Zahlungsdienstleister — Abuse-Meldung
Der einzige Weg mit realer Chance auf Einfrierung, aber nur in einem sehr kurzen Zeitfenster. Adressat ist der Betreiber der Empfängeradresse, nicht Ihre eigene Börse.
4. Öffentliche Missbrauchsregister
Ein Eintrag zur Empfängeradresse in einem Abuse-Register hilft Ermittlern und Compliance-Abteilungen später, Ihren Fall mit anderen zu verknüpfen. Kein Ersatz für die Anzeige, aber sinnvoll.
Warum die Reihenfolge über das Ergebnis entscheidet
Krypto-Zahlungen sind endgültig. Es gibt keine Rückbuchung, keinen Widerspruch und keine Stelle, die eine Transaktion rückgängig machen kann. Was es gibt, ist ein schmales Zeitfenster: Solange die Mittel auf einer Adresse liegen, die von einer regulierten Börse verwaltet wird, kann deren Compliance-Abteilung das Konto sperren. Dieses Fenster schließt sich in vielen Fällen innerhalb weniger Stunden, weil professionelle Täter eingehende Beträge automatisiert weiterleiten, aufsplitten und über Ketten und Mixer verteilen.
Deshalb steht die Abuse-Meldung ganz vorne — auch wenn sie sich falsch anfühlt, weil man zuerst zur Polizei möchte. Die Anzeige verliert durch eine Verzögerung von zwei Stunden nichts an Wert. Die Einfrierung schon. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie wissen, wohin Ihr Geld tatsächlich geflossen ist, und genau dort endet die Selbsthilfe für die meisten Betroffenen: Die im Chat genannte Adresse ist selten die Adresse, auf der das Geld liegen bleibt. Wie sich der weitere Weg nachvollziehen lässt, beschreibt unsere Krypto-Forensik.

Diese Angaben machen eine Meldung verwertbar
Stellen Sie die folgenden Punkte zusammen, bevor Sie irgendeine Meldung absenden. Wer sie nachträglich nachreicht, verliert Tage — und in vielen Fällen den Zugriff auf die eigenen Nachweise, weil Plattformen Konten sperren und Chats löschen, sobald Beschwerden eintreffen.
- Transaktions-Hash jeder einzelnen Zahlung
- Empfängeradresse und verwendete Blockchain (z. B. Bitcoin, Ethereum, Tron)
- Datum und Uhrzeit jeder Transaktion
- Börse, Broker oder Wallet, von der aus Sie gesendet haben
- Betrag in Krypto und der Gegenwert in Euro oder Franken zum Zeitpunkt der Zahlung
- URL der Plattform sowie Screenshots des Kontostands und der Auszahlungsanfragen
- Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und vollständige Chatverläufe der Gegenseite
- Wie der Erstkontakt zustande kam (Anzeige, Messenger, Dating-Plattform, Anruf)
Sichern Sie zusätzlich alles als Datei, nicht nur als Bildschirmfoto im Telefon: Exportieren Sie den Transaktionsverlauf Ihrer Börse als CSV, speichern Sie Chatverläufe über die Exportfunktion des Messengers und legen Sie von jeder Webseite eine vollständige Seitenkopie oder ein PDF an. Screenshots ohne URL und Zeitstempel sind schwach, exportierte Originaldaten sind es nicht.
Vorlage für die Meldung
Diese Struktur funktioniert für die Anzeige ebenso wie für die Abuse-Meldung an eine Börse. Bleiben Sie sachlich, chronologisch und vollständig; verzichten Sie auf Bewertungen und Vermutungen zur Täterschaft.
Betreff: Meldung eines mutmaßlichen Betrugs mit Kryptowährungen
1. Sachverhalt in drei Sätzen: Wie der Kontakt zustande kam, was versprochen wurde, was tatsächlich geschah.
2. Chronologie: Datum, Uhrzeit, Betrag, Zahlungsweg, Empfängeradresse, Transaktions-Hash — je Zahlung eine Zeile.
3. Beteiligte: Name, Telefonnummer, E-Mail, Messenger-Kennung, Plattform-URL.
4. Bisherige Schritte: Auszahlungsanfragen mit Datum und der jeweiligen Antwort.
5. Anlagen: CSV-Export, Chatverläufe, Screenshots mit URL und Zeitstempel, Kontoauszüge.
6. Konkrete Bitte: Aufnahme der Anzeige und Mitteilung des Aktenzeichens beziehungsweise Prüfung und Sperrung der genannten Adresse.
Was nach der Meldung passiert — und was nicht
Realistisch erhalten Sie ein Aktenzeichen und danach für längere Zeit keine Rückmeldung. Das ist kein Zeichen von Untätigkeit: Verfahren zu Krypto-Betrug werden häufig gebündelt, weil dieselben Wallet-Cluster in Dutzenden Anzeigen auftauchen. Ihre Anzeige erhöht die Chance, dass ein Fall die Schwelle für internationale Rechtshilfe erreicht.
Was nach einer Meldung nicht passiert: Niemand ruft Sie an, um gegen eine Gebühr Ihr Geld zurückzuholen. Wenn Sie kurz nach Ihrer Anzeige Kontakt von einer angeblichen Behörde, Kanzlei oder „Recovery“-Firma erhalten, ist das mit hoher Wahrscheinlichkeit der zweite Betrugsversuch. Die Muster erklärt Recovery Scam erkennen.
Häufige Fragen
Wo melde ich Kryptobetrug in Deutschland?
Zuständig ist die Polizei, entweder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes oder persönlich auf jeder Dienststelle. Zusätzlich sinnvoll sind eine Meldung an die BaFin, wenn der Anbieter als Finanzdienstleister aufgetreten ist, sowie eine Abuse-Meldung an die Börse, über die Ihre Zahlung gelaufen ist. Diese drei Wege ersetzen einander nicht, sie ergänzen sich.
Bringt eine Anzeige überhaupt etwas, wenn die Täter im Ausland sitzen?
Die Anzeige ist die Voraussetzung dafür, dass Ermittlungsbehörden überhaupt tätig werden dürfen, etwa um Auskünfte bei einer Börse einzuholen oder Konten zu sichern. Ohne Aktenzeichen gibt es keinen rechtlichen Zugriff auf Bestandsdaten. Viele Verfahren werden außerdem zusammengeführt, sobald mehrere Anzeigen auf dieselbe Infrastruktur zeigen.
Welche Angaben braucht eine verwertbare Meldung?
Alle Transaktions-Hashes, die Empfängeradressen, Datum und Uhrzeit, die eingesetzte Börse oder Wallet, die Kontaktdaten der Gegenseite, sämtliche Chatverläufe und die URL der Plattform. Eine Meldung ohne Hashes und Adressen kann technisch nicht weiterverfolgt werden.
Wie schnell muss ich melden?
So schnell wie möglich. Gelder werden bei Krypto-Betrug häufig innerhalb weniger Stunden über Mixer und Ketten weitergeleitet. Eine Abuse-Meldung an eine Börse, die die Empfängeradresse betreibt, hat nur dann eine Chance auf Einfrierung, wenn sie erfolgt, solange die Mittel dort noch liegen.
Muss ich in Österreich oder der Schweiz anders vorgehen?
Der Ablauf ist gleich, die Adressaten unterscheiden sich. In Österreich ist die Polizei über jede Dienststelle sowie das Bundeskriminalamt zuständig, aufsichtsrechtlich die FMA. In der Schweiz erfolgt die Anzeige bei der Kantonspolizei, ergänzt um eine Meldung beim Bundesamt für Cybersicherheit; aufsichtsrechtlich ist die FINMA der Adressat.
Meldung vorbereiten lassen
Wir verfolgen die Transaktionsspur, benennen die beteiligten Dienste und bereiten die Meldung so auf, dass Polizei und Börse sie direkt bearbeiten können.
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