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Broker-Lizenz prüfen: Anleitung in 6 Schritten

Turan Zeynal, zertifizierter Krypto-Forensiker bei Bloxperts

Fachlich geprüft von Turan Zeynal, Certified Cryptocurrency Investigator (CCI) · Aktualisiert am 6.8.2026

Kurz beantwortet

Nehmen Sie die vollständige Firmierung aus dem Impressum, nicht den Markennamen, und suchen Sie sie im Register von BaFin, FMA, FINMA oder CySEC. Vergleichen Sie Sitz, Registernummer und hinterlegte Domain mit der Website und den Namen des Zahlungsempfängers auf Ihrem Kontoauszug. Stimmt eines davon nicht überein, haben Sie es mit einem Lizenzklon oder einer anderen Gesellschaft zu tun als angenommen.

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Eine Lizenznummer auf einer Website ist ein Text, den jeder schreiben kann. Aussagekraft entsteht erst durch den Abgleich mit dem öffentlichen Register — und zwar in der richtigen Richtung: vom Register zur Website, nicht umgekehrt. Diese sechs Schritte dauern zusammen etwa zehn Minuten.

Lupe über einer Registerdatenbank neben zwei Lizenzkarten — eine geprüft, eine mit Warnzeichen.
Lizenzprüfung heißt Registerabgleich — nicht Prüfung der Angaben auf der Website.

Die Register

Schritt für Schritt

  1. 1

    Firmierung aus dem Impressum notieren

    Nicht den Markennamen, sondern die vollständige juristische Bezeichnung samt Rechtsform und Sitz. Genau dieser Name muss im Register auftauchen.

  2. 2

    Namen im zuständigen Register suchen

    BaFin für Deutschland, FMA für Österreich, FINMA für die Schweiz, CySEC für viele EU-CFD-Broker mit Sitz auf Zypern. Suchen Sie zuerst nach der Firmierung, dann nach der Nummer.

  3. 3

    Sitz und Adresse abgleichen

    Weicht die im Register eingetragene Adresse von der im Impressum ab, ist das ein starkes Indiz für einen Klon oder für eine andere Gesellschaft als Ihren tatsächlichen Vertragspartner.

  4. 4

    Hinterlegte Domain prüfen

    Viele Register führen die zugelassenen Webadressen. Ist Ihre Domain nicht dabei, obwohl der Eintrag echt aussieht, spricht das für eine nachgebaute Seite.

  5. 5

    Warnlisten durchsuchen

    BaFin, FMA und FINMA veröffentlichen Warnmeldungen zu unerlaubt tätigen Anbietern. Suchen Sie dort nach Firmierung, Marke und Domain.

  6. 6

    Zahlungsempfänger mit dem Eintrag vergleichen

    Der Name auf Ihrem Kontoauszug ist der belastbarste Datenpunkt. Stimmt er nicht mit der eingetragenen Gesellschaft überein, ist Ihr Geld nicht dorthin geflossen, wo Sie es vermuteten.

Prüfung einer Handelsplattform: Oberfläche, Lupe, Checkliste und Lizenzurkunde.
Was neben der Lizenz zählt: Handelsbedingungen, Auszahlungswege und die Angaben im Impressum.

Drei Ergebnisse und was jeweils folgt

Stimmt alles überein, ist der Anbieter zugelassen. Das schließt Streit über Auszahlungen nicht aus, gibt Ihnen aber einen Beschwerdeweg über Unternehmen, Aufsicht und Ombudsstelle. Stimmt die Nummer, aber nicht Firmierung, Adresse oder Domain, liegt der Verdacht eines Lizenzklons nahe — melden Sie den Vorgang der Aufsicht, damit eine öffentliche Warnung möglich wird. Findet sich gar kein Eintrag, existiert weder Aufsicht noch Einlagensicherung; dann zählen Anzeige, Zahlungsweg-Fristen und die forensische Nachverfolgung des Geldflusses.

Prüfergebnisse zu häufig gesuchten Anbietern haben wir im Broker-Check zusammengestellt. Wenn die Auszahlung bereits blockiert ist, lesen Sie Broker zahlt nicht aus.

Häufige Fragen

Reicht es, wenn eine Lizenznummer auf der Website steht?

Nein. Die Nummer allein sagt nichts aus, weil sie kopiert sein kann. Aussagekräftig ist erst der Abgleich: Suchen Sie die Nummer im Register und prüfen Sie, ob die dort eingetragene Firmierung, die Adresse und die hinterlegte Domain exakt mit dem Anbieter übereinstimmen, bei dem Sie Ihr Konto haben.

Was ist ein Lizenzklon?

Eine nachgebaute Website, die Name und Registernummer eines echten, zugelassenen Unternehmens verwendet. Der Registereintrag existiert also, gehört aber jemand anderem. Erkennbar wird das nur über die im Register hinterlegten Kontaktdaten und Domains — nicht über die Angaben auf der geprüften Seite selbst.

Mein Broker ist außerhalb der EU lizenziert. Ist das ein Problem?

Nicht automatisch, aber es ändert Ihre Möglichkeiten erheblich. Bei Lizenzen aus Offshore-Jurisdiktionen gibt es in der Praxis keine wirksame Beschwerdestelle, keine vergleichbare Einlagensicherung und keinen realistischen Rechtsweg. Prüfen Sie zusätzlich, welche Gesellschaft tatsächlich Ihr Vertragspartner ist.

Worauf achte ich beim Zahlungsempfänger?

Auf den Namen im Kontoauszug. Weicht er von der eingetragenen Gesellschaft ab, etwa zugunsten eines Zahlungsdienstleisters in einem Drittland oder einer fremden Privatperson, ist das der wichtigste einzelne Befund — unabhängig davon, wie überzeugend die Website wirkt.

Unsicher beim Prüfergebnis?

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